DDie Teleskopmastbühne, auch als Steiger bezeichnet, wurde als Ergänzung zu den Drehleitern angeschafft.

Steiger sind universell einsetzbare Hubrettungsgeräte und sind vorwiegend, von der Ausstattung her, als Arbeitsgerät ausgeführt. Dank dem großen Korb und einer hohen seitlichen Ausladung kann mit einer Teleskopmastbühne flexibel gearbeitet werden. Für Brandeinsätze ist im Korb eine Atemluftversorgung vorhanden, sowie seitlich daran ein Wasserwerfer und eine Schnellangriffshaspel. Eine fix am Mast befestigte Steigleitung liefert innert kürzester Zeit das benötigte Wasser vom Boden zum Korb.

Einsatzbereiche


Einsatzbereiche:
Teleskopmastbühnen, auch Steiger genannt, können mit ihrer speziellen Beladung universell eingesetzt werden. Hauptarbeitsgebiet ist die technische Hilfeleistung in Höhen und Tiefen, worunter auch die Personenrettung zählt. Durch unterschiedliche Anschlagspunkte am Korb lassen sich viele Gerätschaften daran befestigen, wie beispielsweise Patiententragen, Scheinwerfer, Rettungsrutschen oder Rollgliss zur Tiefen- und Höhenrettung.
Auch bei Brandeinsätzen ist der Einsatz von Steigern möglich, da durch den fix montierten Wasserwerfer schnell eine große Fläche von Oben gelöscht werden kann.


Technische Daten und Ausrüstung:
am Beispiel der Feuerwehr Wolfurt:

Korbnutzlast: max. 400kg (4 Personen)
Arbeitshöhe: -5 bis +27 Meter
Wasserwerfer: 2400 Liter pro Minute, hydraulisch bedienbar
Selbstschutzdüsen: 250 Liter pro Minute
Schnellangriffshaspel: 125 Liter pro Minute
B-Abgang mit Absperrhahn am Korb
Steigleitung fest montiert, 2x B-Einspeisung am Fahrzeugheck
Patiententragenaufnahme am Korb
Notrutsche zur schnellen Evakuierung vieler Personen
Scheinwerfer am Korb und am gesamten Leiterpaket
Atemluftversorgung für 4 Personen im Korb
Fahrzeugverschubrollen zum Entfernen geparkter Fahrzeuge am Einsatzort



In Vorarlberg haben 13 Feuerwehren die Stützpunktaufgben für Hubrettungsgeräte übernommen. Vorarlberg HubrettungsgeräteDie Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz soll die erforderlichen Flächen auf Grundstücken, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind, festlegen. Die Abmessungen sind auf die bei den Feuerwehren vorhandenen Fahrzeuge und Rettungsgeräte abgestimmt.






P1080792 P1080794 P1120068 P1000522
P1110116 100 2900 P1010185 P1120068